Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der RSE Systems (nachfolgend „wir“ oder „RSE Systems“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Auftraggeber handelt.
Die AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die wir erbringen, insbesondere für:
- die Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung und Lizenzierung von Softwarelösungen (inkl. Webseiten, Apps und Tools),
- sämtliche IT-Services, Beratung, Wartung und Supportleistungen,
- Reparaturen und Serviceleistungen für Hard- und Software sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden,
- Designleistungen (z. B. Logos, Corporate Design, Werbemittel, Präsentationen),
- SEO- & Marketing-Dienstleistungen sowie Kampagnenbetreuung,
- sämtliche weiteren kreativen oder digitalen Dienstleistungen, die durch uns angeboten oder individuell vereinbart werden.
Unsere AGB gelten gleichermaßen für einmalige Aufträge (z. B. Reparaturen, Einzelprojekte) sowie für fortlaufende Vertragsbeziehungen (z. B. Serviceverträge, Wartungsverträge, Software-Abonnements, Lizenzmodelle).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen erbringen, ohne zuvor diesen Bedingungen widersprochen zu haben.
Die jeweils aktuelle Version unserer AGB ist auf unserer Website abrufbar. Änderungen treten – sofern nichts anderes vereinbart – mit Veröffentlichung auf unserer Website in Kraft und gelten auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Sollten neben diesen AGB besondere Vertragsbedingungen (z. B. individuelle Lizenzvereinbarungen, Projektverträge, Rahmenverträge oder Service-Level-Agreements) gelten, so haben diese im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Im Übrigen ergänzen sich die Regelungen.
Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen, erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
(1) Unsere Angebote, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden technische Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Entwürfe oder sonstige Vorarbeiten zur Verfügung stellen. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsschluss besteht für den Kunden nicht.
(2) Der Vertrag kommt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder spätestens durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung, nicht jedoch abweichende Angaben des Kunden, telefonische Absprachen oder Daten aus Drittquellen.
(3) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen zu einem Vertrag sind unwirksam, solange sie nicht durch uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Erklärungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter, es sei denn, es handelt sich um Mitglieder der Geschäftsleitung.
(4) Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde unzutreffende Angaben macht, Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen oder der Auftrag gegen gesetzliche Vorschriften, ethische Grundsätze oder unsere Unternehmenspolitik verstößt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragsdurchführung notwendigen Angaben, Daten und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Verspätungen oder fehlerhafte Angaben gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände durch fehlende oder falsche Angaben können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(6) Bei Widersprüchen zwischen unserer Leistungsbeschreibung und den Angaben des Kunden gilt immer unsere Version. Dies umfasst auch technische Details, zeitliche Abläufe und Preisangaben.
(7) Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Jede Teilleistung gilt als eigenständige Leistung und kann gesondert abgerechnet werden.
(8) Alle von uns übermittelten Angebote, Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer unberechtigten Nutzung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Preisangaben in Angeboten, Präsentationen oder auf unserer Website sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar.
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) genannten Preise. Sofern dort keine Preise genannt sind, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Standardpreise gemäß aktueller Preisliste. Preisänderungen aufgrund gestiegener Personal-, Material- oder Betriebskosten behalten wir uns ausdrücklich vor.
(3) Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung. Skonto, Nachlässe oder Abzüge sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von uns gewährt wurden.
(4) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn sie endgültig und unwiderruflich auf unserem Bankkonto gutgeschrieben wurden. Wechsel, Schecks oder vergleichbare Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
(5) Der Kunde gerät automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die in Absatz (3) genannte Zahlungsfrist überschritten wird. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere Kosten für Rechtsanwälte, Inkasso oder Gericht, bleibt vorbehalten.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt:
- sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen (sofortige Vorauszahlung),
- ausstehende Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
- Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten für zukünftige Leistungen zu verlangen,
- den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen angeblicher Gegenforderungen zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt.
(8) Teilzahlungen können von uns nach eigenem Ermessen verlangt werden, insbesondere bei Projekten mit längerer Laufzeit oder größerem Umfang. Jede Teilleistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden und ist unabhängig vom Fortgang des Projekts zahlbar.
(9) Rabatte, Sonderkonditionen oder individuelle Preisvereinbarungen gelten ausschließlich für den jeweils ausdrücklich vereinbarten Auftrag und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Preisnachlässe.
(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den von uns angegebenen Fristen und Terminen. Sämtliche Leistungsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Auch verbindlich zugesagte Termine stehen stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung sowie unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse.
(2) Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse wie Streiks, Pandemien, Krankheit, Naturkatastrophen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, technische Ausfälle, staatliche Eingriffe oder vergleichbare Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Eine Haftung für dadurch entstehende Verzögerungen oder Schäden ist ausgeschlossen.
(3) Fristverlängerung: Leistungsfristen verlängern sich automatisch um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
(4) Teilleistungen: Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
(5) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung oder verspäteter Rückmeldungen des Kunden, verlängern sich unsere Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Abnahme: Sofern eine Abnahme vorgesehen ist (z. B. bei Software, Webprojekten oder Designleistungen), gilt die Leistung spätestens 7 Kalendertage nach Übergabe oder Bereitstellung zur Nutzung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich wesentliche Mängel rügt. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(7) Gefahrübergang: Mit Übergabe der Leistung (z. B. Lieferung von Software, Zugangsdaten, Hardware oder Daten) oder mit Bereitstellung auf unseren Servern/Plattformen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teilleistungen erbracht oder wir zusätzliche Leistungen übernommen haben (z. B. Installation, Schulung, Support).
(8) Verzögerungen durch den Kunden: Gerät der Kunde mit der Annahme oder Abnahme in Verzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwand und zusätzlicher Lager- oder Bereitstellungskosten ersetzt zu verlangen.
(9) Schadensersatz: Gerät RSE Systems mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, ist die Haftung auf 5 % des jeweiligen Auftragswertes der verzögerten Leistung begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(1) Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von uns gelieferten Waren, erstellten Werke, Softwarelösungen, Designs oder sonstigen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Leistungen bereits an den Kunden übergeben oder freigegeben wurden.
(2) Nutzungsrechte: Der Kunde erhält an von uns erstellten Leistungen (z. B. Software, Webseiten, Logos, Grafiken, Texte, Konzepte, Marketingstrategien) erst nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe untersagt.
(3) Software & digitale Produkte: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an von uns entwickelten Programmen, Quellcodes, Skripten, Webseiten, Datenbanken und Tools bei uns. Der Kunde erhält lediglich ein im Vertrag definiertes Nutzungsrecht. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(4) Designleistungen: Bei Projekten wie Logos, Corporate Designs, Layouts oder sonstigen grafischen Arbeiten gehen sämtliche Rechte erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Wird ein Auftrag storniert oder nicht bezahlt, verbleiben alle erstellten Entwürfe, Zwischenergebnisse und Dateien vollständig im Eigentum von RSE Systems. Eine Nutzung – sei es privat oder geschäftlich – ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(5) Rechte Dritter: Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch eine vom Kunden veranlasste rechtswidrige Nutzung der von uns gelieferten Leistungen entstehen. Verletzt der Kunde diesen Vertragspunkt, behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.
(6) Zurückbehaltungsrecht: Bis zur vollständigen Zahlung sind wir berechtigt, die Herausgabe von Daten, Zugangsdaten, Quellcodes, Entwürfen oder sonstigen Arbeitsergebnissen zu verweigern. Der Kunde hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Nutzung oder Weitergabe.
(7) Vertragsverletzung: Gibt der Kunde unsere Leistungen oder Produkte unbefugt an Dritte weiter, nutzt sie über die vertraglich festgelegten Zwecke hinaus oder zahlt nicht, sind wir berechtigt, sämtliche Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. In diesem Fall haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
(1) Prüfungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren, Leistungen oder digitalen Produkte unverzüglich nach Erhalt bzw. Bereitstellung sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als ordnungsgemäß und mangelfrei abgenommen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
(2) Nacherfüllung: Liegt ein berechtigter, fristgerecht angezeigter Mangel vor, haben wir das Recht, nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung (Reparatur, Fehlerbehebung, Update) oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Rücktritt und Minderung: Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Preises ist erst zulässig, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder von uns verweigert wurde. Ein Fehlschlagen liegt frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen vor. Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen von §7 (Haftung).
(4) Supportleistungen: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schulden wir keine kostenlose dauerhafte Betreuung, Wartung oder Supportleistungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Serviceleistungen wie technische Unterstützung, Anpassungen, Beratung oder weitergehende Betreuung sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
(5) Ausschlüsse: Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei:
- unsachgemäßer Nutzung, Bedienfehlern oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte,
- Nutzung unserer Software oder Leistungen in einer nicht vorgesehenen Systemumgebung,
- äußeren Einflüssen wie Stromausfall, Hardwaredefekten, Virenbefall, Netzwerkproblemen oder höherer Gewalt,
- nachträglichen Änderungen am gelieferten Produkt, die nicht von uns durchgeführt wurden.
(6) Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe bzw. Bereitstellung der Leistung. Davon unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Grundsatz: Wir haften ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von RSE Systems, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Ausschluss bestimmter Schäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten oder Aufwendungen zur Datenwiederherstellung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ursache vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
(3) Haftungshöchstgrenze: Unsere Haftung ist – außer im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert bzw. den Betrag beschränkt, den der Kunde für die konkrete Leistung bezahlt hat.
(4) Keine Haftung für Fremdleistungen: Wir haften nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Drittanbieter, externe Dienstleister, Netz- oder Hostinganbieter, Software von Dritten oder durch externe Inhalte entstehen, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.
(5) Datensicherungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige und vollständige Datensicherungen durchzuführen. Wir haften nicht für Datenverluste, soweit deren Eintritt durch angemessene Sicherungsmaßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können.
(6) Zwingende gesetzliche Haftung: Die Haftungsbeschränkungen gemäß dieser AGB gelten nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlichem Verhalten, bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eine zwingende Haftung besteht.
(1) Vertragslaufzeit: Die konkrete Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge über Dienstleistungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
(2) Kündigungsfristen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Geht keine fristgerechte Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch.
(3) Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- eine Partei trotz schriftlicher Mahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug gerät,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird.
(4) Stornierungen vor Projektbeginn: Wird ein Auftrag vom Kunden nach verbindlicher Beauftragung, aber vor Projektbeginn storniert, fällt eine Stornopauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Auftragswertes an. Dies dient der Deckung interner Vorbereitungs- und Planungskosten.
(5) Stornierungen nach Projektbeginn: Wird ein Auftrag nach Projektbeginn, jedoch vor Fertigstellung storniert, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus fällt – abhängig vom Umfang des Projekts – eine Stornogebühr von bis zu 50% des restlichen Auftragswertes an, um den entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn abzudecken.
(6) Nutzungsrechte bei Stornierung: Alle bis zur Stornierung erstellten Arbeiten, Entwürfe und Ergebnisse bleiben im vollständigen Eigentum von RSE Systems. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe – sei es privat oder gewerblich – ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(7) Folgen der Kündigung: Nach wirksamer Vertragsbeendigung sind alle ausstehenden Zahlungen sofort fällig. Laufende Nutzungsrechte an Software, Lizenzen oder Services enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Datenschutz: Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Die Verarbeitung erfolgt nur soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Erbringung unserer Leistungen oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(2) Vertraulichkeit der Daten: Sämtliche Informationen, Daten, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit vom Kunden erhalten, werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer oder technische Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Pflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere unsere Software, Dokumentationen, Konzepte, Quellcodes, Vertragsinhalte sowie vertrauliche Konditionen, geheim zu halten und Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich zu machen.
(4) Datensicherheit: Wir setzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Kundendaten vor Verlust, Manipulation, unberechtigtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Systeme, Passwörter und Zugänge ebenfalls durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
(5) Auftragsverarbeitung: Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Ohne einen solchen AVV dürfen wir personenbezogene Daten des Kunden nicht verarbeiten.
(6) Dauer der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren fort. Geschäftsgeheimnisse bleiben zeitlich unbeschränkt geschützt.
(7) Vertragsstrafe: Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen behalten wir uns vor, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen, deren Höhe nach billigem Ermessen durch uns festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts (IPR). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Wohnsitzstaates von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
(2) Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von RSE Systems vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort: Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von RSE Systems, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
RSE Systems bietet Software, digitale Produkte und IT-Lösungen in unterschiedlichen Vertragsmodellen an. Maßgeblich sind ausschließlich die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen sowie diese AGB. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RSE Systems ist keine Abweichung zulässig.
1. Abonnement-Modell (Subscription)
(1) Im Abonnement erhält der Kunde ein zeitlich beschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software oder den bereitgestellten Services für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf des Abonnements die Software unverzüglich von sämtlichen Endgeräten und Systemen zu deinstallieren und jegliche Nutzung zu unterlassen. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Software besteht nicht.
(3) Eine vorzeitige Kündigung des Abonnements ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen die Lizenzbedingungen sind wir berechtigt, das Nutzungsrecht sofort zu entziehen und den Zugang zu sperren.
2. Lizenzmodell
(1) Im Lizenzmodell räumen wir dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und auf den vertraglich definierten Zweck beschränktes Nutzungsrecht ein.
(2) Sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben bei RSE Systems. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Unterlizenzierung, Weitergabe oder sonstige Verwertung der Software ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist strengstens untersagt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich in der vereinbarten Systemumgebung zu nutzen. Eine Nutzung auf nicht vereinbarten Systemen, Servern oder über die im Vertrag festgelegte Anzahl an Lizenzen hinaus ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Vertragskündigung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung der Lizenzbedingungen jederzeit technisch (z. B. durch Lizenzschlüssel, Aktivierungsverfahren oder Zugriffskontrollen) oder organisatorisch zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen Auskunft über die Nutzung zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
(5) Wird die Software entgegen den Bestimmungen an Dritte weitergegeben, genutzt oder vervielfältigt, behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Lizenzpreises geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
3. Kaufmodell
(1) Beim Direktkauf der Software erhält der Kunde ein dauerhaftes Nutzungsrecht, jedoch ausschließlich für den im Vertrag festgelegten Zweck.
(2) Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte am Quellcode, an der Struktur, an der Architektur sowie an sämtlichen Entwicklungsbestandteilen verbleiben bei RSE Systems, sofern nicht ausdrücklich schriftlich und gesondert etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das Kaufmodell berechtigt den Kunden nicht, die Software über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Weitergabe oder Veräußerung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
(4) Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Software unverzüglich zu löschen und uns schriftlich den Nachweis der Löschung zu erbringen.
4. Allgemeine Bestimmungen zu allen Modellen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu reverse-engineeren, zu disassemblieren oder auf sonstige Weise den Quellcode oder technische Strukturen offenzulegen, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend gestattet.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für den im Vertrag festgelegten Zweck zu nutzen. Jede Nutzung darüber hinaus, insbesondere die kommerzielle Nutzung außerhalb des Vertragszwecks, ist unzulässig.
(3) Wir behalten uns vor, bei Missbrauch, vertragswidriger Nutzung oder Zahlungsverzug den Zugang zur Software und allen verbundenen Diensten unverzüglich zu sperren.
(4) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelungen sind wir berechtigt, sämtliche Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Rechtsverletzung zivil- und strafrechtlich zu verfolgen.
(5) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch eine vertragswidrige Nutzung entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn, Lizenzschäden, Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Folgeschäden.